Homeoffice-Pauschale: So können Sie das Homeoffice steuerlich absetzen.
Viele Menschen arbeiten heute von zu Hause aus. Wenn sie kein eigenes Arbeitszimmer haben, arbeiten sie oft im Wohn- oder Schlafzimmer. Die Homeoffice-Pauschale hilft, die Mehrkosten für die Arbeit zu Hause steuerlich abzusetzen.
Diese Pauschale gilt als Werbungskosten. Sie soll Berufstätigen helfen, Kosten für Miete, Strom, Heizung und Reinigung zu sparen.
Wichtigste Erkenntnisse:
- Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 eingeführt und ist mittlerweile dauerhaft verfügbar.
- Sowohl Angestellte als auch Selbstständige können die Pauschale in Anspruch nehmen.
- Ab 2023 können für bis zu 210 Homeoffice-Tage jeweils 6 Euro abgerechnet werden.
- Der Höchstwert der Pauschale beträgt seit 2023 bis zu 1.260 Euro pro Jahr.
- Anstelle des Begriffs „Homeoffice-Pauschale“ wird in der Steuererklärung der Begriff „Tagespauschale“ verwendet.
Die reformierte Homeoffice-Pauschale ab 2023
Ab 2023 gibt es wichtige Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale. Sie wird dauerhaft und nicht nur befristet sein. Die Höhe der Pauschale wird auch erhöht. Arbeitnehmer können bis zu 1.260 Euro jährlich steuerlich absetzen, im Gegensatz zu den früheren 600 Euro.
Entfristung und Anhebung der Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale war 2020 nur vorläufig. Jetzt gilt sie dauerhaft. Der Betrag, den man steuerlich geltend machen kann, erhöht sich auf 6 Euro pro Tag. Damit können bis zu 210 Homeoffice-Tage pro Jahr begünstigt werden, im Vergleich zu zuvor 120 Tagen.
Höhere Begünstigung: Bis zu 1.260 Euro jährlich
Die Erhöhung auf 6 Euro pro Tag und die Verlängerung auf 210 Tage pro Jahr erhöhen die Obergrenze. Jetzt können Arbeitnehmer bis zu 1.260 Euro jährlich über die Homeoffice-Pauschale steuerlich absetzen. Zuvor lag die Obergrenze bei 600 Euro.
Keine separate Arbeitsecke mehr erforderlich
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass man kein separates Arbeitszimmer braucht. Auch wer zum Beispiel am Küchentisch mobil arbeitet, kann die Pauschale nutzen.
Werbungskosten: Steuern Sparen durch Arbeit im Homeoffice
Ob Sie durch die Homeoffice-Pauschale Steuern sparen können, hängt von Ihren Arbeitstagen im Homeoffice ab. Seit Anfang 2023 erkennt das Finanzamt bis zu 210 Tage an. Für jeden Tag gibt es 6 Euro.
Bei 210 Tagen im Jahr sind das 1.260 Euro Werbungskosten. Der allgemeine Werbungskostenpauschbetrag liegt bei 1.230 Euro. Das bedeutet, Sie können Steuern sparen, indem Sie Ihre Homeoffice–Kosten in der Steuererklärung anführen.
Maximaler Steuerabzug bei 210 Homeoffice-Tagen
Je mehr Homeoffice-Tage Sie nachweisen, desto mehr Werbungskosten können Sie steuerlich absetzen. Mit 210 Tagen erreichen Sie den höchsten Steuervorteil.
Überschreitung der Werbungskostenpauschale erzielen
Durch die Kombination aus Homeoffice-Pauschale und anderen Werbungskosten können Sie die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro überschreiten. Das reduziert Ihre zu versteuernden Einkünfte und spart Steuern.
Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale
Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger hast du mehrere Möglichkeiten, deine Arbeitszimmer Kosten steuerlich zu nutzen. Du kannst entweder die Homeoffice-Pauschale nutzen oder deine Kosten als Werbungskosten ansetzen.
Voraussetzungen für den Abzug von Arbeitszimmerkosten
Um deine Arbeitszimmer Kosten steuerlich abzusetzen, musst du zeigen, dass es dein Hauptarbeitsplatz ist. Wenn das nicht der Fall ist, kannst du die Homeoffice-Pauschale nutzen.
Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit
Seit 2023 gelten neue Regeln. Nur ein Arbeitszimmer im Haus kann steuerlich abgesetzt werden, wenn es wirklich dein Hauptarbeitsplatz ist. Ansonsten ist die Homeoffice-Pauschale eine gute Alternative.
Die Homeoffice-Pauschale macht es einfach, deine Bürokosten zu Hause steuerlich zu nutzen. Du musst nicht beweisen, dass es dein Hauptarbeitsplatz ist. Seit 2023 kannst du bis zu 1.260 Euro pro Jahr nutzen, was eine gute Option ist.
Wie setze ich die Homeoffice-Kosten in der Steuererklärung an?
Arbeiten Sie im Homeoffice, können Sie Kosten in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Dies passiert in der Anlage N der Einkommensteuererklärung. Dort notieren Sie, wie viele Arbeitstage Sie zu Hause verbracht haben.
Weitere absetzbare Kosten neben der Homeoffice-Pauschale
Neben der Homeoffice–Pauschale können Sie auch andere Arbeitsmittel absetzen. Dazu gehören Monitor, Schreibtischstuhl oder Fortbildungen. Auch Telefon- und Internetkosten können bis zu 20 Prozent abgesetzt werden.
Angaben in der Anlage N der Einkommensteuererklärung
Um Homeoffice-Kosten steuerlich absetzen zu können, müssen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung nachweisen. Sie müssen anlegen, wie viele Tage Sie zu Hause gearbeitet haben. Je nach Anzahl der Homeoffice-Tage können Sie dann die passende Pauschale oder anteilige Werbungskosten für Ihr Arbeitszimmer geltend machen.
Fazit
Ab 2023 gibt es eine neue Homeoffice-Pauschale. Sie hilft Arbeitnehmern, bis zu 1.260 Euro pro Jahr zu sparen. Man muss kein eigenes Arbeitszimmer haben.
Diese Pauschale ist super für alle, die zu Hause arbeiten. Sie macht es einfach, Steuern zu sparen. So wird die Arbeit von zu Hause günstiger.
Die Homeoffice-Pauschale ist eine tolle Chance, Steuern zu sparen. Sie kann auch helfen, andere Werbungskosten wie Büromaterial zu absetzen. So sparen Sie mehr Geld und genießen die Flexibilität des Homeoffices.